Es ist immer noch ein leidiges Thema: Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (kurz BVL) deklariert CBD Produkte undifferenziert als sogenanntes Novel Food. Dadurch wird es der gesamten Branche – unnötigerweise – schwer gemacht, ihre Produkte ordentlich auf dem Markt zu verkaufen. Obwohl es zum Thema Novel Food und CBD schon viele positive Entwicklungen gab, wie beispielsweise die Stellungnahme der Bundesregierung, dass CBD-Produkte nicht zwingend Novel Food sind, hinkt der BVL immer noch hinterher. Problem dabei sind die Behörden, die unberechtigte Verkaufsverbote austeilen und die Händler dadurch extrem verunsichern. CannaTrust geht dieses Problem nun aktiv an und ruft zur Datensammlung auf, um ein für alle Mal zu beweisen, dass Hanf kein Novel Food ist.
Missverständliche FAQ Texte auf der BVL Website
Seit Anfang des Jahres steht CannaTrust in Kontakt zum BVL, um eine Änderung der FAQ Texte auf deren Website zu erwirken. Diese Texte ordnen CBD als Novel Food ein und lassen Zweifel an der Verkehrsfähigkeit von CBD aufkommen. Dadurch kommt es zu unberechtigten Verkaufsverboten durch die Behörden, was die CBD Branche stark zu spüren bekommt. Die Behörden begründen die Beanstandungen unter anderem mit den FAQ Texten des BVL. Die Folgen sind nicht nur Verkaufsverbote, sondern auch Durchsuchungen, die ein falsches Licht auf die gesamte CBD Branche werfen.
Bundesregierung und EIHA widersprechen dem BVL
Alle bisherigen Bemühungen von verschiedenen Unternehmen und Interessenvertretern haben allerdings noch keine Änderung bewirkt. Auch die Bundesregierung und die EIHA sind der Meinung, dass CBD kein Novel Food ist. Zuletzt hat die EIHA Dokumente beim BVL eingereicht, dies führte abermals zu keiner Änderung der veröffentlichen Texte. CannaTrust geht deswegen einen Schritt weiter und hat die Änderungen von einer Kanzlei prüfen lassen. Auf dieser Grundlage steht CannaTrust nun schon seit Anfang des Jahres 2020 mit dem BVL in Kontakt. Was nach mehreren Gesprächen feststeht: Laut dem BVL würden Unterlagen fehlen, die beweisen, dass CBD-haltige Lebensmittel zwischen der Legalisierung von Hanf im Jahr 1996 und der Novel Food Verordnung vom 15. Mai 1997 verwendet wurden. Diesen Nutzungsnachweis verlangt der BVL, um die Verwendung von CBD als nennenswerte Lebensmittelzutat zu beweisen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist dies mit einem alleinigen Kochrezept wohl nicht getan… Die genauen Bedingungen für die Nachweise findet ihr in der Pressemitteilung von CannaTrust.
Aufruf: Novel Food Beweise einreichen
CannaTrust ruft die Branche und alle Interessenten dazu auf, entsprechende Nachweise einzureichen und geht davon aus, dass das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dadurch die Einordnung von CBD als Novel Food revidieren könnte. Wer also Nachweise im Zeitraum von 1996 bis 1997 hat, kann sie an info@cannatrust.eu senden. CannaTrust wird dann alle Nachweise zusammentragen und dem BVL vorlegen, um eine verbesserte Rechtssituation für die CBD Branche zu erreichen.
„Wir hoffen, dass wir als Branche auf diesem Wege einen sachlichen und zielführenden Austausch mit dem BVL nutzen und Positives für eine Branche erwirken können, welche viel zu lange unter Unsicherheiten zu wirtschaften hatte. […] CBD ist unserer Meinung nach kein Novel Food, es ist verkehrsfähig und sicher. Wir respektieren dabei die Meinungen anderer Parteien, aber möchten mittels Argumenten und Beweisen eine Änderung erwirken, welche schon lange hätte stattfinden sollen.“
– Hendrik Brettschneider, Gründer CannaTrust
Gerade in dieser Woche hat ein großer Prozess gegen den Hanfnah Betreiber begonnen, wäre schön, wenn Ihr darüber auch berichten würdet, was in Deutschland abgeht, ist doch nicht mehr normal! Hier der Link: https://www.badische-zeitung.de/prozess-gegen-hanfnah-inhaber-tobias-pietsch-hat-in-freiburg-begonnen
Der Betreiber von Hanfnah/Freiburg/Lahr/Lörrach ist nicht wegen „CBD“ angeklagt, sondern wegen „BtMG“. Er hat in großem Umfang über längere Zeit Hanf-Blüten an Endverbraucher verkauft und das ist nunmal verboten.