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DM und Rossmann nehmen CBD-Öle vorübergehend aus dem Sortiment

DM und Rossmann nehmen CBD-Öle vorübergehend aus dem Sortiment
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Die Großrazzia in München gegen Hanfshops verfehlt offenbar nicht ihre Wirkung. Die Aussagen der Münchner Staatsanwaltschaft verunsichern die Verbraucher. Die Verunsicherung der Verbraucher wird nun weiter befeuert, da sowohl DM als auch Rossmann vorübergehend den Verkauf ihrer CBD-Öle eingestellt haben.

Doch zumindest bei DM teilt man die Einschätzung der Münchener Staatsanwaltschaft zum Thema Hanf und CBD offenbar nicht. Die CBD-Öle wurden zwar aus dem Sortiment genommen. Nichts desto trotz ist das Sortiment anderer CBD- und Hanf-Lebensmitteln weiterhin beachtlich. 

Die Staatsanwaltschaft erklärt ihre Vorgehensbegründung: 

“CBD-Produkte sind Hanfprodukte wie zum Beispiel lose Cannabisblüten, Tee oder CBD-Öle, die ausschließlich Cannabidiol (CBD) aus dem weiblichen Hanf, jedoch nur geringe oder gar keine Anteile von THC enthalten”, “Da der Wirkstoff Cannabidiol kaum psychoaktiv ist, unterliegt er nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das BtMG enthält in Anlage I eine Ausnahme, die die Produktion von CBD-Hanf-Produkten ermöglicht, wenn die Pflanzen höchstens einen THC-Gehalt von bis zu 0,2 % enthalten und der gewerbliche oder wissenschaftliche Zweck des Verkehrs einen Missbrauch des Hanfs zu Rauschzwecken ausschließt. Aufgrund dieser Ausnahmebestimmung soll es möglich sein, den Rohstoff Hanf zur rein industriellen Verwendung (z.B. Kosmetikprodukte) zu erschließen. Nicht von der Ausnahmeregelung erfasst ist insbesondere der Ankauf zum Eigenverbrauch, wie er in den Ladengeschäften und Onlineshops durchgeführt wurde. Beim Verkauf von CBD-Produkten, die THC enthalten (unabhängig von der Höhe), machen sich Verkäufer und Käufer gleichermaßen strafbar, wenn die Abgabe zum Zwecke des Eigenverbrauchs erfolgt.”

Eine Einschätzung, die im direkten Gegensatz zu der Auslegung des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als auch des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) steht. Denen nach werden durch das BtmG „lediglich bearbeitete und unbearbeitete Pflanzen und Pflanzenteile des Nutzhanfs, die nach der Ernte für die industrielle Verarbeitung abgegeben werden, nicht jedoch die verarbeiteten Pflanzenbestandteile in Endprodukten“ reglementiert.

Die Auffassung beider Ministerien gibt unmissverständlich wieder, dass CBD-Öle in keinem Falle unter das BtmG fallen, solange der THC-Wert unter 0,2% liegt. DM jedenfalls scheint der Auffassung des Gesetzgebers zufolgen, da CBD-Kaugummis, CBD-Kapseln und Hanfblütentee weiterhin im Sortiment bleiben.

Gibt es eventuell andere Gründe für DM, die CBD-Öle aus dem Programm genommen zu haben?

Der Hintergrund des Verkaufsstopps  könnte tatsächlich ein anderer sein, da dieses Jahr im Zuge einer Standard-Lebensmittelkontrolle durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die THC-Werte in Hanfölen routinemäßig überprüft werden. Aufgrund der derzeit sensiblen Situation im Umgang mit CBD-Ölen könnte es sein, dass sich DM erst gegen eventuell zu hohe Werte durch die Analyse des BVL absichern möchte. Bei diesen Kontrollen ist übrigens nicht der Wert von 0,2% entscheidend, sondern der von 0,001 mg pro kg Körpergewicht, der laut des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) durch eine kurzfristige Aufnahme nicht überschritten werden darf. Auch liegt dabei keine Relevanz hinsichtlich des BtmG, sondern die der Lebensmittelsicherheit, bzw. Verkehrsfähigkeit eines Produktes zugrunde.

Dass Rossmann zeitgleich seine Öle aus dem Produktkatalog genommen hat, könnte als Reaktion auf den Verkaufstopp von DM gewertet werden.

Wir freuen uns, dass DM weiterhin Hanf- und CBD-Produkte im Sortiment führt und hoffen, dass CBD-Öle auch bald wieder im Produktangebot beider Drogerieketten zu finden sind.   

Titelbild: „Dm ducan“ von LukaGagula. Lizenz: CC BY-SA 3.0

Beitragsbild: „Dm-markt Mannheim 07“ von Wegavision. Lizenz: CC BY-SA 4.0

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